Römischer Katechismus 19.171

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 171. Auf Wiedergutmachung muss bestanden werden — Vor allem sollten die Priester sehr sorgfältig sein, keinem Büßenden die Absolution zu erteilen, dessen Beichte sie gehört haben, ohne ihn zu verpflichten, volle Genugtuung für jeden Schaden an den Gütern oder dem Ruf seines Nächsten zu leisten, für den er verantwortlich erscheint. Niemand darf losgesprochen werden, bevor er nicht zuvor treulich versprochen hat, alles zurückzuerstatten, was anderen gehört.