Römischer Katechismus 19.167

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 167. Man kann für einen anderen Genugtuung leisten — Hierin verdienen die höchste Barmherzigkeit und Güte Gottes unsere dankbare Anerkennung und unser Lob, dass Er unserer Schwachheit das Vorrecht gewährt hat, dass einer für den anderen Genugtuung leisten kann. Dies ist jedoch ein Vorrecht, das allein auf den genugtuenden Teil der Buße beschränkt ist. Was Reue und Beichte betrifft, kann niemand für einen anderen bereuen; aber diejenigen, die im Stand der Gnade sind, können für andere bezahlen, was Gott geschuldet wird, und so kann man sagen, dass wir gewissermaßen einer des anderen Lasten tragen.