Römischer Katechismus 19.161

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 161. Bedingungen für die Genugtuung — Für die Genugtuung sind besonders zwei Dinge erforderlich: das eine, dass der, der Genugtuung leistet, im Stand der Gnade sei, ein Freund Gottes, da Werke, die ohne Glaube und Liebe getan werden, Gott nicht angenehm sein können; das andere, dass die vollbrachten Werke von ihrer Natur aus schmerzhaft oder mühsam seien. Sie sind eine Wiedergutmachung für vergangene Sünden und, um die Worte des heiligen Märtyrers Cyprian zu gebrauchen, gleichsam die Loskäufer vergangener Sünden und müssen daher in gewisser Weise unangenehm sein.