Römischer Katechismus 19.144

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 144. Notwendigkeit der Genugtuung — Da dies die Natur der Genugtuung ist, wird es nicht schwer sein, die Gläubigen von der Notwendigkeit zu überzeugen, die dem Büßenden auferlegt ist, Werke der Genugtuung zu vollbringen. Sie sind zu belehren, dass die Sünde zwei Übel mit sich bringt: den Makel und die Strafe. Wann immer der Makel getilgt wird, wird die Strafe des ewigen Todes zusammen mit der Schuld, der sie geschuldet war, vergeben; dennoch werden, wie das Konzil von Trient erklärt, die Überreste der Sünde und die zeitliche Strafe nicht immer erlassen.