Römischer Katechismus 19.124

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 124. Der Beichtvater muss das Beichtsiegel wahren — Da jeder aufs Ängstlichste wünscht, dass seine Sünden und Befleckungen der Vergessenheit übergeben werden, sind die Gläubigen zu ermahnen, dass keinerlei Grund besteht zu befürchten, dass das in der Beichte Bekanntgemachte jemals vom Priester jemandem offenbart werde oder dass der Büßende dadurch jemals in irgendeine Gefahr gebracht werden könne. Die Gesetze der Kirche drohen die strengsten Strafen gegen jeden Priester an, der es unterlassen sollte, über alle ihm gebeichteten Sünden ein immerwährendes und unverletztliches Schweigen zu wahren. Der Priester hüte sich, so sagt das große Laterankonzil, ganz besonders, weder durch Wort noch durch Zeichen noch durch irgendein anderes Mittel den Sünder im Geringsten zu verraten.