Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße
Abschnitt 119. Der Spender in Todesgefahr — Damit niemand zugrunde gehe, lehrt das Konzil von Trient, dass, wenn unmittelbare Todesgefahr besteht und der zuständige Priester nicht erreichbar ist, es gemäß der alten Praxis der Kirche Gottes dann jedem Priester erlaubt ist, nicht nur von allen Arten von Sünden loszusprechen, welche Vollmachten sie sonst auch erfordern mögen, sondern auch von der Exkommunikation zu absolvieren.