Römischer Katechismus 19.114

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 114. Die Beichte soll unter vier Augen und häufig abgelegt werden — Das Beichtgeheimnis ist streng zu wahren, sowohl vom Büßenden als auch vom Priester. Daher kann niemand unter irgendeinem Vorwand durch einen Boten oder Brief beichten, weil in diesen Fällen das Beichtgeheimnis nicht gewahrt werden könnte.