Römischer Katechismus 19.111

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 111. Es ist jedoch zu beachten, dass wir unser Gewissen nicht mit sorgloser Gleichgültigkeit prüfen und nicht so nachlässig beim Erinnern unserer Sünden sein dürfen, als ob wir uns ihrer nicht erinnern wollten. Sollte dies der Fall gewesen sein, muss die Beichte unbedingt von Neuem abgelegt werden.