Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße
Abschnitt 110. Vergessene Sünden — Sollte die Beichte aber mangelhaft erscheinen, entweder weil der Büßende einige schwere Sünden vergessen hat oder weil er, obwohl er alle seine Sünden zu beichten beabsichtigte, die Tiefen seines Gewissens nicht sorgfältig genug geprüft hat, so ist er nicht verpflichtet, seine Beichte zu wiederholen. Es wird genügen, wenn er, sobald er sich der vergessenen Sünden erinnert, sie dem Priester bei einer künftigen Gelegenheit beichtet.