Römischer Katechismus 19.109

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 109. Verschwiegene Sünden — So wichtig ist es, dass die Beichte vollständig sei, dass, wenn der Büßende nur einige seiner Sünden beichtet und es willentlich unterlässt, sich anderer anzuklagen, die gebeichtet werden sollten, er nicht nur keinen Nutzen aus seiner Beichte zieht, sondern sich in neue Schuld verstrickt. Eine solche Aufzählung der Sünden kann nicht sakramentale Beichte genannt werden; im Gegenteil, der Büßende muss seine Beichte wiederholen und darf nicht versäumen, sich anzuklagen, unter dem Schein der Beichte die Heiligkeit des Sakramentes entweiht zu haben.