Römischer Katechismus 19.107

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 107. So hat es das Konzil von Trient definiert, und so ist es die beständige Lehre der Kirche, wie die Väter erklären. Der heilige Ambrosius spricht so: Ohne das Bekenntnis seiner Sünde kann kein Mensch von seiner Sünde gerechtfertigt werden. Zur Bestätigung derselben Lehre sagt der heilige Hieronymus zum Prediger: Wenn die Schlange, der Teufel, heimlich und ohne Wissen eines Dritten jemanden gebissen und ihm das Gift der Sünde eingefößt hat; wenn dieser nicht gewillt ist, seine Wunde seinem Bruder oder Meister zu offenbaren, so schweigt er und will keine Buße tun; sein Meister, der eine bereite Zunge hat, ihn zu heilen, kann ihm keinen Dienst erweisen. Dieselbe Lehre finden wir beim heiligen Cyprian in seiner Predigt Über die Gefallenen. Obwohl sie sich nicht, so sagt er, des schweren Verbrechens schuldig gemacht hatten, den Götzen zu opfern, oder Scheine darüber erkauft zu haben; dennoch sollten sie, weil sie den Gedanken daran gehegt hatten, es reuig den Priestern Gottes bekennen. Dies ist schließlich die einmütige Stimme und Lehre aller Kirchenlehrer.