Römischer Katechismus 19.104

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 104. Zu welcher Zeit das Beichtgesetz verpflichtet — In demselben Kanon hat die heilige Kirche den Zeitraum bestimmt, innerhalb dessen wir besonders verpflichtet sind, die Pflicht der Beichte zu erfüllen. Sie gebietet allen Gläubigen, ihre Sünden mindestens einmal im Jahr zu beichten. Wenn wir jedoch unsere ewigen Interessen bedenken, werden wir gewiss nicht versäumen, wenigstens so oft zur Beichte zu gehen, als wir in Todesgefahr sind oder eine Handlung zu vollziehen unternehmen, die mit dem Stand der Sünde unvereinbar ist, wie die Sakramente zu spenden oder zu empfangen. Dieselbe Regel sollte streng befolgt werden, wenn wir befürchten, eine Sünde zu vergessen, in die wir gefallen sein mögen; denn wir können Sünden nicht beichten, wenn wir uns ihrer nicht erinnern, noch erlangen wir Verzeihung, wenn unsere Sünden nicht durch die sakramentale Beichte getilgt werden.