Römischer Katechismus 19.103

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 103. Das Alter, in dem das Beichtgesetz verpflichtet — Da das Beichtgesetz ohne Zweifel von unserem Herrn selbst erlassen und eingesetzt wurde, ist es unsere Pflicht festzustellen, wen es, in welchem Alter und zu welcher Zeit des Jahres es verpflichtet. Gemäß dem Kanon des Laterankonzils, der beginnt: Omnis utriusque sexus, ist niemand durch das Beichtgesetz gebunden, bevor er den Gebrauch der Vernunft erlangt hat – eine Zeit, die sich nicht durch eine feste Anzahl von Jahren bestimmen lässt. Es kann jedoch als allgemeiner Grundsatz aufgestellt werden, dass Kinder zur Beichte verpflichtet sind, sobald sie Gut und Böse zu unterscheiden vermögen und der Bosheit fähig sind; denn wenn jemand ein Alter erreicht hat, in dem er beginnen muss, für sein Heil zu sorgen, ist er verpflichtet, dem Priester seine Sünden zu beichten, da es für jemanden, dessen Gewissen mit Sünde beladen ist, kein anderes Heil gibt.