Römischer Katechismus 19.100

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 100. Das Gesetz der Beichte — Man soll auch nicht meinen, dass, obwohl die Beichte von unserem Herrn eingesetzt wurde, Er nicht erklärt habe, dass ihr Gebrauch notwendig sei. Die Gläubigen müssen von der Überzeugung durchdrungen sein, dass derjenige, der in der Sünde tot ist, durch die sakramentale Beichte zum geistlichen Leben zurückgerufen werden soll.