Römischer Katechismus 18.163

Kapitel 18 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die heilige Eucharistie

Abschnitt 163. Nur Priestern ist die Vollmacht gegeben, die Eucharistie zu konsekrieren und zu spenden — Es muss also gelehrt werden, dass allein den Priestern die Vollmacht gegeben ist, die heilige Eucharistie zu konsekrieren und den Gläubigen zu spenden. Dass es die unveränderliche Praxis der Kirche war, dass die Gläubigen das Sakrament von den Priestern empfangen und dass die zelebrierenden Priester sich selbst kommunizieren sollen, hat das heilige Konzil von Trient erklärt, das auch gezeigt hat, dass diese Praxis als aus apostolischer Überlieferung stammend fromm beizubehalten ist, zumal Christus der Herr uns ein erleuchtendes Beispiel hinterlassen hat, da er seinen eigenen hochheiligen Leib konsekrierte und ihn den Aposteln mit eigenen Händen gab.