Römischer Katechismus 18.154

Kapitel 18 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die heilige Eucharistie

Abschnitt 154. Der Ritus der Kommunionspendung — Was den bei der Kommunionspendung zu beachtenden Ritus betrifft, sollen die Seelsorger lehren, dass das Gesetz der heiligen Kirche die Kommunion unter beiden Gestalten niemandem gestattet außer dem zelebrierenden Priester, es sei denn mit Erlaubnis der Kirche selbst.