Römischer Katechismus 17.4

Kapitel 17 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Firmung

Abschnitt 4. Die Firmung ist ein Sakrament — Dass in der Firmung die wahre und eigentliche Natur eines Sakramentes enthalten ist, wurde von der katholischen Kirche stets anerkannt, wie Papst Melchiades und viele andere sehr heilige und sehr alte Päpste ausdrücklich erklären. Die Wahrheit dieser Lehre konnte der heilige Klemens nicht nachdrücklicher bekräftigen als mit den Worten: Alle sollen ohne Verzug eilen, zu Gott wiedergeboren zu werden und danach vom Bischof bezeichnet zu werden, das heißt die siebenfältige Gnade des Heiligen Geistes zu empfangen; denn wie uns vom heiligen Petrus überliefert wurde und wie die anderen Apostel im Gehorsam gegenüber dem Gebot unseres Herrn lehrten, kann derjenige, der schuldhaft und freiwillig, nicht aus Notwendigkeit, den Empfang dieses Sakramentes versäumt, unmöglich ein vollkommener Christ sein. Derselbe Glaube wurde, wie aus ihren Dekreten ersichtlich, von den Päpsten Urban, Fabian und Eusebius bekräftigt, die, vom selben Geist erfüllt, ihr Blut für den Namen Christi vergossen.