Kapitel 17 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Firmung
Abschnitt 36. Die Gnade der Stärkung — Außer diesen Dingen, die diesem und den anderen Sakramenten gemeinsam sind, ist es der Firmung eigentümlich, erstens die Gnade der Taufe zu vollenden. Denn diejenigen, die durch die Taufe zu Christen gemacht worden sind, haben noch gleichsam die Zartheit und Weichheit von Neugeborenen, und werden danach durch das Sakrament des Chrisam stärker, um allen Angriffen der Welt, des Fleisches und des Teufels zu widerstehen, während ihr Geist im Glauben vollständig gefestigt wird, den Namen unseres Herrn Jesus Christus zu bekennen und zu verherrlichen. Daher stammt auch der Name selbst (Firmung), wie niemand bezweifeln wird. Denn das Wort Firmung leitet sich nicht, wie einige nicht weniger unwissend als gottlos behauptet haben, von dem Umstand ab, dass in der Kindheit Getaufte, wenn sie das reife Alter erreicht hatten, ehemals zum Bischof geführt wurden, um ihren Glauben an Christus zu bestätigen, den sie bei der Taufe angenommen hatten, so dass die Firmung sich von der katechetischen Unterweisung nicht zu unterscheiden schiene. Für eine solche Praxis kann kein verlässliches Zeugnis angeführt werden. Im Gegenteil, der Name wurde von der Tatsache abgeleitet, dass kraft dieses Sakramentes Gott in uns das Werk festigt, das er in der Taufe begonnen hat, und uns zur Vollkommenheit fester christlicher Tugend führt.