Römischer Katechismus 17.31

Kapitel 17 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Firmung

Abschnitt 31. Das rechte Alter für die Firmung — Hier ist zu beachten, dass nach der Taufe das Sakrament der Firmung zwar allen gespendet werden kann, dass aber seine Spendung unzweckmäßig ist, bevor die Kinder den Gebrauch der Vernunft erlangt haben. Wenn es nicht ratsam erscheint, die Firmung bis zum Alter von zwölf Jahren aufzuschieben, ist es doch am besten, dieses Sakrament wenigstens bis zum Alter von sieben Jahren zu verschieben.