Kapitel 17 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Firmung
Abschnitt 25. Die Angemessenheit, diese Funktion den Bischöfen vorzubehalten, kann der Seelsorger durch folgenden Vergleich verdeutlichen: Wie beim Bau von Gebäuden die Handwerker als untergeordnete Werkleute Mörtel, Kalk, Balken und die anderen Materialien vorbereiten und herrichten, während dem Baumeister die Vollendung des Werkes zusteht, so soll in gleicher Weise dieses Sakrament, das gleichsam die Vollendung des geistlichen Bauwerks ist, von keinem anderen als dem obersten Priester vollzogen werden.