Römischer Katechismus 17.2

Kapitel 17 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Firmung

Abschnitt 2. Damit also dieser göttliche Segen nicht durch ihre Schuld und zu ihrem schwersten Schaden vergeblich gespendet erscheine, sind die Gläubigen sowohl am Pfingstfest, an dem es vornehmlich gespendet wird, als auch an solchen anderen Tagen zu unterweisen, die die Seelsorger für geeignet erachten. Ihre Unterweisungen sollen die Natur, Kraft und Würde dieses Sakramentes so behandeln, dass die Gläubigen verstehen, dass es nicht nur nicht vernachlässigt werden darf, sondern mit größter Frömmigkeit und Andacht empfangen werden soll.