Römischer Katechismus 16.77

Kapitel 16 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Taufe

Abschnitt 77. Im Notfall dürfen Erwachsene sofort getauft werden — Bisweilen jedoch, wenn ein gerechter und notwendiger Grund vorliegt, wie im Falle drohender Todesgefahr, soll die Taufe nicht aufgeschoben werden, besonders wenn die zu taufende Person in den Geheimnissen des Glaubens wohlunterrichtet ist. Dies finden wir durch Philippus und den Fürsten der Apostel bestätigt, als der eine den Kämmerer der Königin Kandake, der andere den Kornelius ohne jede Verzögerung taufte, sobald sie den Wunsch äußerten, den Glauben anzunehmen.