Römischer Katechismus 16.55

Kapitel 16 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Taufe

Abschnitt 55. Pflichten der Paten — Die Gläubigen sollen auch über die Pflicht der Paten belehrt werden; denn solcher Art ist die Nachlässigkeit, mit der dieses Amt in der Kirche behandelt wird, dass nur noch der bloße Name der Aufgabe übrig bleibt, während niemand auch nur die geringste Vorstellung von ihrer Heiligkeit zu haben scheint. Alle Paten sollen daher allezeit bedenken, dass sie durch dieses Gesetz streng verpflichtet sind, über ihre geistlichen Kinder eine beständige Wachsamkeit auszuüben und sie sorgfältig in den Grundsätzen eines christlichen Lebens zu unterweisen, damit diese sich ihr ganzes Leben hindurch als das erweisen, was ihre Paten bei der feierlichen Zeremonie versprochen haben.