Römischer Katechismus 16.54

Kapitel 16 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Taufe

Abschnitt 54. Geistliche Verwandtschaft durch die Paten — Die Kirche hat daher in ihrer Weisheit angeordnet, dass nicht nur der Taufspender eine geistliche Verwandtschaft mit dem Getauften eingeht, sondern auch der Pate mit dem Patenkind und dessen leiblichen Eltern, so dass zwischen all diesen eine Ehe nicht rechtmäßig geschlossen werden kann, und wenn sie geschlossen wird, nichtig und ungültig ist.