Römischer Katechismus 16.50

Kapitel 16 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Taufe

Abschnitt 50. Die Paten bei der Taufe — Neben den Spendern, die, wie soeben erklärt, die Taufe spenden, wird nach uraltem Brauch der Kirche eine weitere Gruppe von Personen zugelassen, um am Taufbecken mitzuwirken. In früheren Zeiten wurden diese von heiligen Schriftstellern gewöhnlich Empfänger, Bürgen oder Gewährsleute genannt und werden heute Taufpaten genannt. Da dies ein Amt ist, das fast alle Laien betrifft, sollen die Seelsorger es sorgfältig erklären, damit die Gläubigen verstehen, was für seine rechte Ausübung hauptsächlich erforderlich ist.