Römischer Katechismus 16.45

Kapitel 16 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Taufe

Abschnitt 45. Bischöfe und Priester als ordentliche Spender — Die Gläubigen sind daher darüber zu unterrichten, dass es unter den Spendern der Taufe drei Abstufungen gibt. Bischöfe und Priester nehmen den ersten Platz ein. Ihnen obliegt die Spendung dieses Sakramentes nicht kraft einer außerordentlichen Vollmachtsübertragung, sondern kraft ihres Amtes; denn an sie, in der Person der Apostel, war das Gebot unseres Herrn gerichtet: Gehet hin und taufet. Die Bischöfe haben zwar, um die gewichtigere Aufgabe der Belehrung der Gläubigen nicht zu vernachlässigen, seine Spendung gewöhnlich den Priestern überlassen. Doch die Autorität der Väter und der Brauch der Kirche beweisen, dass die Priester diese Aufgabe kraft eigenen Rechtes ausüben, so sehr, dass sie sogar in Gegenwart des Bischofs taufen dürfen. Da sie zur Konsekration der Heiligen Eucharistie, des Sakramentes des Friedens und der Einheit, geweiht sind, war es angemessen, dass sie mit der Vollmacht ausgestattet wurden, alles das zu spenden, was erforderlich ist, um andere zur Teilhabe an jenem Frieden und jener Einheit zu befähigen. Wenn daher die Väter bisweilen gesagt haben, dass der Priester ohne Erlaubnis des Bischofs nicht das Recht habe zu taufen, so ist dies nur von jener Taufe zu verstehen, die an bestimmten Tagen des Jahres mit feierlichen Zeremonien gespendet wurde.