Römischer Katechismus 16.101

Kapitel 16 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Taufe

Abschnitt 101. Die Taufe befreit nicht von den Strafen des bürgerlichen Rechts — Obwohl die Nachlassung der der Sünde geschuldeten Strafen durch die Taufe nicht in Frage gestellt werden kann, dürfen wir nicht daraus schließen, dass sie einen Straftäter von den durch die weltlichen Gerichte für ein schweres Verbrechen verhängten Strafen befreit. So wird ein zum Tode Verurteilter durch die Taufe nicht der vom Gesetz bestimmten Strafe entrissen.