Römischer Katechismus 14.7

Kapitel 14 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XII: Das ewige Leben

Abschnitt 7. Die Worte "ewiges Leben" lehren uns auch, dass die Glükseligkeit, einmal erlangt, entgegen den falschen Vorstellungen einiger niemals verloren werden kann. Glükseligkeit ist eine Anhäufung aller Güter ohne Beimischung von Übel, die, da sie das Maß der Wünsche des Menschen füllt, ewig sein muss. Wer mit Glükseligkeit gesegnet ist, muss den fortwährenden Genuss jener Güter, die er erlangt hat, inbrünstig wünschen. Wenn also ihr Besitz nicht beständig und gewiss ist, wird er notwendigerweise von der quälendsten Befürchtung geplagt.