Kapitel 14 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XII: Das ewige Leben
Abschnitt 4. Die Gläubigen sind daher zu belehren, dass die Worte "ewiges Leben" nicht nur die Fortdauer des Daseins bezeichnen, die auch die Dämonen und die Gottlosen besitzen, sondern auch jene immerwährende Glükseligkeit, die die Wünsche der Seligen befriedigen soll. In diesem Sinne verstand sie der Gesetzeslehrer, der im Evangelium erwähnt wird, als er den Herrn, unseren Erlöser, fragte: Was muss ich tun, um das ewige Leben zu erlangen? — als ob er gesagt hätte: Was muss ich tun, um zur vollkommenen Glükseligkeit zu gelangen? In diesem Sinne werden diese Worte in den Heiligen Schriften verstanden, wie aus vielen Stellen hervorgeht.