Kapitel 14 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XII: Das ewige Leben
Abschnitt 28. Wer wird kostbare Gewänder oder königliche Roben begehren, wo es keinen weiteren Gebrauch für solche Dinge geben wird und alle mit Unsterblichkeit und Herrlichkeit bekleidet und mit einer Krone unvergänglichen Ruhmes geschmückt sein werden?