Kapitel 14 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XII: Das ewige Leben
Abschnitt 27. So wird der Leib, der zuvor grob und stofflich war, im Himmel seine Sterblichkeit ablegen, und verfeinert und vergeistigt, wird er keiner körperlichen Nahrung mehr bedürfen; die Seele aber wird zu ihrer höchsten Wonne mit jener ewigen Speise der Herrlichkeit gesättigt werden, die der Herr jenes großen Festmahls vorübergehend allen darreichen wird.