Kapitel 14 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XII: Das ewige Leben
Abschnitt 2. In seinen Unterweisungen an die Gläubigen sollte der Seelsorger daher unablässig bestrebt sein, in ihren Seelen ein glühendes Verlangen nach den verheißenen Belohnungen des ewigen Lebens zu entzünden, so dass die Gläubigen, welche schwierigen Pflichten er auch immer als Teil des christlichen Lebens einschärfen mag, sie als leicht oder sogar angenehm ansehen und Gott einen bereitwilligeren und freudigeren Gehorsam leisten.