Römischer Katechismus 13.29

Kapitel 13 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XI: Auferstehung des Fleisches

Abschnitt 29. Auch die Gottlosen werden mit allen ihren Gliedern auferstehen, selbst mit denen, die sie durch eigene Schuld verloren haben. Je größer die Zahl der Glieder ist, die sie haben werden, desto größer werden ihre Qualen sein; und deshalb wird diese Wiederherstellung der Glieder nicht zu ihrer Glükseligkeit, sondern zu ihrer Trauer und ihrem Elend beitragen; denn Verdienst oder Schuld wird nicht den Gliedern zugeschrieben, sondern der Person, zu deren Leib sie gehören. Denen also, die Buße getan haben, werden sie als Quellen der Belohnung wiederhergestellt; und denen, die sie verachtet haben, als Werkzeuge der Bestrafung.