Römischer Katechismus 13.26

Kapitel 13 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XI: Auferstehung des Fleisches

Abschnitt 26. Wiederherstellung alles dessen, was zur Unversehrtheit des Leibes gehört — Aber die Glieder insbesondere, weil sie zur Unversehrtheit der menschlichen Natur gehören, werden alle auf einmal wiederhergestellt werden. Die von Geburt oder durch Krankheit Blinden, die Lahmen, die Verstümmelten und an irgendeinem Glied Gelähmten werden mit vollständigen und vollkommenen Leibern auferstehen. Andernfalls wären die Wünsche der Seele, die sich so stark zu einer Vereinigung mit dem Leib hingezogen fühlt, keineswegs befriedigt; wir sind aber überzeugt, dass bei der Auferstehung diese Wünsche vollkommen erfüllt werden.