Römischer Katechismus 13.14

Kapitel 13 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XI: Auferstehung des Fleisches

Abschnitt 14. Ferner: Solange die Seele vom Leib getrennt ist, kann der Mensch jene volle Glükseligkeit nicht genießen, die mit jedem Gut erfüllt ist. Denn wie ein vom Ganzen getrennter Teil unvollkommen ist, so muss auch die vom Leib getrennte Seele unvollkommen sein. Damit also nichts fehle, um das Maß ihrer Glükseligkeit zu füllen, ist die Auferstehung des Leibes notwendig.