Römischer Katechismus 13.11

Kapitel 13 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel XI: Auferstehung des Fleisches

Abschnitt 11. Aus der Vernunft abgeleitete Argumente — Auch die von den kirchlichen Schriftstellern angeführten Vernunftgründe scheinen gut geeignet, diese Wahrheit zu begründen. Erstens: Da die Seele unsterblich ist und als Teil des Menschen eine natürliche Neigung hat, mit dem Leib vereint zu sein, muss ihre immerwehrende Trennung von ihm als widernatürlich angesehen werden. Da aber das, was der Natur zuwider und in einem Zustand der Gewalt ist, nicht von Dauer sein kann, erscheint es angemessen, dass die Seele wieder mit dem Leib vereinigt werde und folglich der Leib auferstehe. Dieses Argument gebrauchte unser Erlöser selbst, als er in seinem Disput mit den Sadduzäern die Auferstehung des Leibes aus der Unsterblichkeit der Seele ableitete.