Römischer Katechismus 12.8

Kapitel 12 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel X: Vergebung der Sünden

Abschnitt 8. Sie ist beschränkt hinsichtlich ihrer Diener und Ausübung — Betrachten wir jedoch ihre Diener oder die Art und Weise, wie sie auszuführen ist, so wird der Umfang dieser göttlichen Vollmacht nicht so groß erscheinen; denn der Herr hat die Vollmacht eines so heiligen Dienstes nicht allen gegeben, sondern nur den Bischöfen und Priestern. Dasselbe muss hinsichtlich der Art und Weise gesagt werden, in der diese Vollmacht auszuüben ist; denn Sünden können nur durch die Sakramente vergeben werden, wenn sie gebührend gespendet werden. Die Kirche hat keine andere Vollmacht empfangen, Sünden anders zu vergeben. Daraus folgt, dass bei der Vergebung der Sünden sowohl die Priester als auch die Sakramente gleichsam die Werkzeuge sind, deren sich Christus, unser Herr, der Urheber und Spender des Heils, bedient, um in uns die Nachlassung der Sünde und die Gnade der Rechtfertigung zu bewirken.