Kapitel 12 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel X: Vergebung der Sünden
Abschnitt 7. Ferner ist die Ausübung dieser Vollmacht nicht auf bestimmte Zeiten beschränkt. Wann immer der Sünder von seinen bösen Wegen umkehrt, darf er nicht abgewiesen werden, wie wir aus der Antwort unseres Erlösers an den Fürsten der Apostel erfahren. Als der heilige Petrus fragte, wie oft wir einem fehlenden Bruder vergeben sollten, ob siebenmal, antwortete der Erlöser: Nicht nur siebenmal, sondern bis siebzigmal siebenmal.