Kapitel 12 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel X: Vergebung der Sünden
Abschnitt 6. Sie ist nicht beschränkt hinsichtlich der Sünden, Personen oder Zeiten — Die Ausübung dieser Vollmacht ist auch nicht auf bestimmte Sünden beschränkt. Es gibt kein Verbrechen, so abscheulich es auch sein mag, das begangen oder auch nur ersonnen werden kann, welches die Kirche nicht die Vollmacht hätte zu vergeben, ebenso wie es keinen Sünder gibt, wie verwahrlost und verderbt er auch sei, der nicht zuversichtlich auf Verzeihung hoffen sollte, vorausgesetzt, er bereut seine vergangenen Übertretungen aufrichtig.