Römischer Katechismus 12.5

Kapitel 12 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel X: Vergebung der Sünden

Abschnitt 5. Alle Sünden nach der Taufe — Da es also notwendig war, dass eine von der Taufe verschiedene Vollmacht zur Sündenvergebung in der Kirche bestehe, wurden ihr die Schlüssel des Himmelreiches anvertraut, durch welche jeder, wenn er reuümütig ist, die Nachlassung seiner Sünden erlangen kann, selbst wenn er bis zum letzten Tag seines Lebens ein Sünder wäre. Diese Wahrheit wird durch die unzweifelhafteste Autorität der Heiligen Schrift verbürgt. Im Matthäusevangelium spricht der Herr zu Petrus: Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreiches geben; und was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein; und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein; und wiederum: Was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein. Ferner versichert uns das Zeugnis des heiligen Johannes, dass der Herr, als er die Apostel anhauchte, sprach: Empfanget den Heiligen Geist; welchen ihr die Sünden nachlasst, denen sind sie nachgelassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.