Kapitel 12 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel X: Vergebung der Sünden
Abschnitt 4. Alle Sünden vor der Taufe — Wenn wir zum ersten Mal ein Bekenntnis des Glaubens ablegen und in der heiligen Taufe gereinigt werden, empfangen wir diese Verzeihung vollständig und ohne Einschränkung; so dass keine Sünde, weder Erbsünde noch persönliche Sünde, weder Begehungs- noch Unterlassungssünde, zu sühnen bleibt, keine Strafe zu erdulden ist. Die Gnade der Taufe gewährt jedoch keine Befreiung von allen Schwächen der Natur. Im Gegenteil, da jeder von uns gegen die Regungen der Begierlichkeit zu kämpfen hat, die uns stets zur Begehung von Sünde versucht, findet sich kaum einer unter uns, der ihren Angriffen so kräftigen Widerstand leistet oder sein Heil so wachsam hütet, dass er allen Verwundungen entgeht.