Römischer Katechismus 12.3

Kapitel 12 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel X: Vergebung der Sünden

Abschnitt 3. Die Kirche hat die Vollmacht, Sünden zu vergeben — Zu diesem Punkt der Lehre ist es die Pflicht des Seelsorgers zu lehren, dass nicht nur die Vergebung der Sünden in der katholischen Kirche zu finden ist, wie Jesaja in diesen Worten vorausgesagt hatte: Dem Volk, das darin wohnt, wird die Schuld vergeben werden; sondern dass in ihr auch die Vollmacht zur Vergebung der Sünden wohnt; und ferner, dass wir zu glauben verpflichtet sind, dass diese Vollmacht, wenn sie gebührend und gemäß den von unserem Herrn vorgeschriebenen Gesetzen ausgeübt wird, die Sünden wahrhaft zu vergeben und zu erlassen vermag.