Römischer Katechismus 12.1

Kapitel 12 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel X: Vergebung der Sünden

Abschnitt 1. Bedeutung dieses Artikels — Allein die Aufzählung dieses Artikels unter den übrigen Artikeln des Glaubensbekenntnisses genügt, um uns davon zu überzeugen, dass er eine Wahrheit vermittelt, die nicht nur an sich ein göttliches Geheimnis ist, sondern auch ein für das Heil höchst notwendiges Geheimnis. Wir haben bereits gesagt, dass ohne einen festen Glauben an alle Artikel des Glaubensbekenntnisses christliche Frömmigkeit gänzlich unerreichbar ist. Sollte jedoch das, was an sich klar sein sollte, der Stützung durch eine Autorität bedürfen, so genügt die Erklärung unseres Herrn. Kurz vor seiner Himmelfahrt, als er den Verstand seiner Jünger öffnete, damit sie die Schriften verstehen möchten, bezeugte er diesen Artikel des Glaubensbekenntnisses mit den Worten: So musste Christus leiden und am dritten Tage von den Toten auferstehen, und in seinem Namen muss Buße und Vergebung der Sünden gepredigt werden unter allen Völkern, angefangen von Jerusalem.