Römischer Katechismus 11.67

Kapitel 11 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel IX: Die heilige katholische Kirche; die Gemeinschaft der Heiligen

Abschnitt 67. Kurz, jeder wahre Christ besitzt nichts, was er nicht als allen anderen mit sich gemeinsam betrachten sollte, und er sollte daher bereit sein, einem bedürftigen Mitmenschen bereitwillig beizustehen. Denn wer mit irdischen Gütern gesegnet ist und seinen Bruder in Not sieht und ihm nicht beisteht, der ist offenkundig überführt, die Liebe Gottes nicht in sich zu haben.