Kapitel 11 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel IX: Die heilige katholische Kirche; die Gemeinschaft der Heiligen
Abschnitt 65. Diejenigen, die an dieser Gemeinschaft teilhaben — Die Vorzüge so vieler und so erhabener Segnungen, die der allmächtige Gott geschenkt hat, genießen diejenigen, die ein christliches Leben in der Liebe führen und gerecht und von Gott geliebt sind. Was die toten Glieder betrifft, das heißt diejenigen, die in der Knechtschaft der Sünde gebunden und der Gnade Gottes entfremdet sind, so sind sie dieser Vorzüge nicht so beraubt, dass sie aufhörten, Glieder dieses Leibes zu sein; da sie aber tote Glieder sind, haben sie keinen Anteil an der geistlichen Frucht, die den Gerechten und Frommen mitgeteilt wird. Da sie jedoch in der Kirche sind, werden sie durch diejenigen, die nach dem Geist leben, unterstützt bei der Wiedererlangung der verlorenen Gnade und des Lebens; und sie genießen auch jene Wohltaten, die ohne Zweifel denjenigen verweigert werden, die gänzlich von der Kirche abgeschnitten sind.