Römischer Katechismus 11.22

Kapitel 11 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel IX: Die heilige katholische Kirche; die Gemeinschaft der Heiligen

Abschnitt 22. Was aber die Übrigen betrifft, so gehören sie, wie schlecht und böse sie auch sein mögen, gewiss noch zur Kirche: Daran sollen die Gläubigen häufig erinnert werden, damit sie überzeugt sind, dass, selbst wenn das Leben ihrer Diener durch Verbrechen entehrt wäre, diese dennoch innerhalb der Kirche stehen und daher nichts von ihrer Vollmacht verlieren.