Römischer Katechismus 11.21

Kapitel 11 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel IX: Die heilige katholische Kirche; die Gemeinschaft der Heiligen

Abschnitt 21. Diejenigen, die nicht Glieder der Kirche sind — Daher gibt es nur drei Klassen von Personen, die vom Schoß der Kirche ausgeschlossen sind: Ungläubige, Häretiker und Schismatiker sowie Exkommunizierte. Die Ungläubigen stehen außerhalb der Kirche, weil sie ihr nie angehörten, die Kirche nie kannten und nie ihrer Sakramente teilhaftig wurden. Häretiker und Schismatiker sind von der Kirche ausgeschlossen, weil sie sich von ihr getrennt haben und ihr nur so angehören, wie Deserteure dem Heer angehören, von dem sie desertiert sind. Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass sie immer noch der Gerichtsbarkeit der Kirche unterworfen sind, insofern sie vor ihre Tribunale gerufen, bestraft und mit dem Anathema belegt werden können. Schließlich sind Exkommunizierte keine Glieder der Kirche, weil sie durch ihr Urteil von der Zahl ihrer Kinder ausgeschlossen worden sind und nicht zu ihrer Gemeinschaft gehören, bis sie Buße tun.