Kapitel 1: Erstes Lehrstück: Von der göttlichen Vorherbestimmung
Abschnitt 1. Artikel 1: Da alle Menschen in Adam gesündigt haben und des Fluches und ewigen Todes schuldig geworden sind, so würde Gott niemandem Unrecht getan haben, wenn er das ganze Menschengeschlecht in Sünde und Fluch hätte lassen und wegen der Sünde verdammen wollen, nach jenem Ausspruch des Apostels: »Die ganze Welt ist verdammlich vor Gott« (Röm. 3, 19). »Alle haben gesündigt und ermangeln des Ruhmes vor Gott« (V. 23). Und: »Der Sünde Sold ist der Tod« (Röm. 6, 23).
Abschnitt 2. Artikel 2: Aber darin hat sich die Liebe Gottes offenbart, daß er seinen eingeborenen Sohn in die Welt gesandt hat, daß jeder, der an ihn glaubt, nicht verlorengehe, sondern das ewige Leben habe (1. Joh. 4, 9; Joh. 3, 16).
Abschnitt 3. Artikel 3: Damit aber die Menschen zum Glauben geführt werden, sendet Gott gütig Verkündiger dieser sehr erfreulichen Botschaft zu wem er will und wann er will, durch deren Vermittlung die Menschen zur Bekehrung und zum Glauben an den gekreuzigten Christus gerufen werden. Denn wie sollten sie glauben an den, von dem sie nichts gehört haben? Wie sollten sie aber von ihm hören, ohne daß es jemand verkündigt? Wie sollten sie es verkündigen, wenn sie nicht geschickt wären (Röm. 10, 14. 15)?
Abschnitt 4. Artikel 4: Über denen, welche an dieses Evangelium nicht glauben, bleibt der Zorn Gottes. Diejenigen aber, welche es annehmen und den Heiland Jesus mit wahrem und lebendigem Glauben umfassen, die werden durch ihn vom Zorn Gottes und vom Untergang gerettet und mit dem ewigen Leben beschenkt.
Abschnitt 5. Artikel 5: Die Ursache aber oder Schuld dieses Unglaubens, wie die aller übrigen Sünden, ist durchaus nicht in Gott, sondern im Menschen. Der Glaube an Jesus Christus aber und das durch ihn zu erlangende Heil ist ein Gnadengeschenk Gottes, wie geschrieben steht: »Aus Gnade seid ihr errettet durch den Glauben, und zwar nicht aus euch, es ist ein Geschenk Gottes« (Eph. 2, 8). Und ebenfalls: »Aus Gnade ist es uns gegeben, an Christus zu glauben« (Phil. 1, 29).
Abschnitt 6. Artikel 6: Daß aber zur Zeit einige mit dem Glauben beschenkt werden, andere nicht, das geht aus Gottes ewigen Ratschluß hervor, denn alle seine Werke weiß Gott von Ewigkeit (Apg. 15, 18; Eph. 1, 11). Nach diesem Ratschluß erweicht er die Herzen der Auserwählten gnädiglich, mögen sie noch so hart sein, und führt sie zum Glauben, die Nichtauserwählten aber überläßt er nach gerechtem Urteile ihrer Bosheit und Verhärtung. Und hier offenbart sich uns ganz vorzüglich die tiefe, zugleich barmherzige und gerechte Unterscheidung gleich verderbter Menschen oder jener Ratschluß der Erwählung und Verwerfung, im Worte Gottes geoffenbart. Wie diesen Verderbte, Unreine und Wankelmütige zu ihrem eigenen Untergang verdrehen, so gewährt er frommen und gottesfürchtigen Seelen einen unaussprechlichen Trost.
Abschnitt 7. Artikel 7: Die Erwählung aber ist ein unveränderlicher Vorsatz Gottes, durch den er vor Grundlegung der Welt aus dem gesamten Menschengeschlecht, das aus der anfänglichen Unschuld durch seine eigene Schuld der Sünde und dem Verderben verfallen war, nach freiem Belieben seines Willens, aus reiner Gnade, eine bestimmte Menge von Menschen, die weder besser noch würdiger als andere waren, sondern mit ihnen im gemeinschaftlichen Elend lagen, zum Heil auserwählt hat in Christus, den er auch von Ewigkeit her zum Mittler und Haupt aller Erwählten sowie zum Grund der Seligkeit bestimmt hat. Und so hat er auch sie ihm zur Rettung zu übergeben und sie wirksam zur Gemeinschaft mit ihm durch das Wort und seinen Heiligen Geist zu berufen und zu führen oder sie mit dem wahren Glauben an ihn zu beschenken, sie zu rechtfertigen, sie zu heiligen und, nachdem er sie mächtig in der Gemeinschaft mit seinem Sohn bewahrt hat, endlich zu verherrlichen beschlossen, um seine Barmherzigkeit und den Ruhm des Reichtums seiner gepriesenen Gnade zu zeigen, wie geschrieben steht: »Gott hat uns in Christus auserwählt, bevor die Welt gegründet war, daß wir fromm und schuldlos vor ihm wären in Liebe; der uns vorher auserwählte, um uns zu seinen Kindern durch Jesus Christus anzunehmen, wie es seinem Willen beliebte zum Ruhm seiner gepriesenen Gnade, durch die er uns hat ohne Verdienst in seinem geliebten Sohn angenommen sein lassen« (Eph. 1, 4–6). Und an einer anderen Stelle: »Die er vorherbestimmt hat, die hat er auch berufen, und die er berufen hat, die hat er auch gerechtfertigt, und die er gerechtfertigt hat, die hat er auch verherrlicht« (Röm. 8, 30).
Abschnitt 8. Artikel 8: Diese Erwählung ist aber nicht eine mehrfache, sondern eine und dieselbe für alle, die gerettet werden sollen, im Alten und Neuen Testament, da die Schrift nur einWohlgefallen, einen Vorsatz und Beschluß des göttlichen Willens verkündigt, durch den er uns von Ewigkeit zur Gnade und Herrlichkeit auserwählt hat, und zur Seligkeit und dem Weg der Seligkeit, den er uns bereitet hat, damit wir auf ihm wandeln.
Abschnitt 9. Artikel 9: Ebendiese Erwählung ist nicht geschehen nach vorhergesehenem Glauben und gläubigem Gehorsam, nach Frömmigkeit oder irgendeiner anderen guten Eigenschaft oder Beschaffenheit, als wenn ein Grund oder eine Bedingung in dem zu erwählenden Menschen vorher erforderlich wäre, sondern zum Glauben, zu gläubigem Gehorsam, zur Frömmigkeit usw. Und deshalb ist die Erwählung die Quelle jedes seligmachenden Gutes, aus der Glaube, Frömmigkeit und die übrigen heilbringenden Gaben, das ewige Leben selbst endlich wie ihre Früchte und Wirkungen hervorgehen, nach dem Wort des Apostels: »Er hat uns erwählt, [nicht weil wir waren, sondern] daß wir wären fromm und schuldlos vor ihm in Liebe« (Eph. 1, 4).
Abschnitt 10. Artikel 10: Der Grund dieser Erwählung aus Gnade aber ist allein das Wohlgefallen Gottes, nicht darin bestehend, daß er bestimmte Eigenschaften oder Handlungen der Menschen aus allen möglichen Bedingungen zur Bedingung des Heils auserwählte, sondern darin, daß er gewisse, bestimmte Personen aus der allgemeinen Menge der Sünder sich zum Eigentum nahm, wie geschrieben steht: »Ehe die Kinder geboren waren und noch weder etwas Gutes noch Böses getan hatten usw., wurde gesagt [nämlich der Rebekka]: Der Ältere wird dem Jüngeren dienen, wie geschrieben steht: Jakob habe ich geliebt, Esau gehaßt« (Röm. 9, 11–13). Und: »Es glaubten, so viele zum ewigen Leben verordnet waren« (Apg. 13, 48).
Abschnitt 11. Artikel 11: Und wie Gott selbst am weisesten ist, unveränderlich, allwissend und allmächtig, so kann die von ihm geschehene Erwählung weder unterbrochen, noch verändert, noch widerrufen oder abgebrochen werden, noch können die Erwählten verworfen, noch kann ihre Zahl vermindert werden.
Abschnitt 12. Artikel 12: Von dieser seiner ewigen und unveränderlichen Erwählung zur Seligkeit erhalten die Erwählten zu seiner Zeit, wenn auch in verschiedenen Abstufungen und in ungleichem Maße, Kunde, und zwar nicht, indem sie die Geheimnisse und Tiefen Gottes neugierig erforschen, sondern indem sie die untrüglichen Früchte der Erwählung, die im göttlichen Wort bezeichnet sind (wie da sind wahrer Glaube an Christus, kindliche Gottesfurcht, Schmerz über die Sünden gegen Gott, Hunger und Durst nach Gerechtigkeit usw.), an sich mit geistlicher Freude und heiligem Vergnügen wahrnehmen.
Abschnitt 13. Artikel 13: Aus der Wahrnehmung und Gewißheit dieser Erwählung entnehmen die Kinder Gottes von Tag zu Tag größeren Stoff, sich vor Gott zu demütigen, die Tiefe seiner Barmherzigkeit anzubeten, sich selbst zu reinigen und ihn, der sie zuerst so geliebt hat, wiederum inbrünstig zu lieben, weit entfernt davon, daß sie durch diese Lehre von der Erwählung und das Nachdenken darüber in der Beobachtung der göttlichen Befehle lässiger oder fleischlich sicher gemacht würden – was denen nach gerechtem Gericht Gottes zu geschehen pflegt, die, indem sie sich der Gnade der Erwählung leichtsinnig vermessen oder unnütz und schlecht über sie schwatzen, auf den Wegen der Auserwählten nicht wandeln wollen.
Abschnitt 14. Artikel 14: Wie aber diese Lehre von der göttlichen Erwählung nach dem weisen Ratschluß Gottes durch die Propheten, durch Christus selbst und die Apostel im Alten und Neuen Testament verkündigt, in die Heilige Schrift aufgenommen ist, so ist sie auch heute in der Kirche Gottes, dem sie ganz besonders geweiht ist, mit dem Geist der Unterscheidung gottesfürchtig und fromm, an seinem Ort und zu seiner Zeit, ohne alle neugierige Ergrübelung der Wege des Höchsten vorzutragen, und zwar zum Ruhm des heiligen göttlichen Namens und zum lebendigen Trost seines Volkes.
Abschnitt 15. Artikel 15: Übrigens erläutert und empfiehlt uns die Heilige Schrift dadurch vorzüglich diese ewige und unverdiente Gnade der Erwählung, daß sie ferner bezeugt, daß nicht alle Menschen erwählt seien, sondern einige nicht erwählt oder bei der Erwählung Gottes übergangen, die Gott nämlich nach seinem freien, gerechten, untadeligen und unveränderlichen Wohlgefallen in dem gemeinsamen Elend, in das sie sich durch ihre Schuld gestürzt haben, zu lassen und sie nicht mit dem seligmachenden Glauben und der Gnade der Sinnesänderung zu beschenken, sondern sie, auf ihren Wegen und unter dem gerechten Gericht lassend, endlich nicht nur wegen ihres Unglaubens, sondern auch wegen ihrer übrigen Sünden zur Bezeugung seiner Gerechtigkeit zu verdammen und ewig zu strafen beschlossen hat. Und dies ist der Ratschluß der Verwerfung, der Gott keineswegs zum Urheber der Sünde (das zu denken eine Lästerung wäre), sondern zum furchtbaren, untadeligen und gerechten Richter und Rächer macht.
Abschnitt 16. Artikel 16: Diejenigen, welche den lebendigen Glauben an Christus oder die sichere Zuversicht des Herzens, den Frieden des Gewissens, das Bestreben nach kindlichem Gehorsam, den Ruhm in Gott durch Christus in sich noch nicht wirksam fühlen, aber doch die Mittel, durch die Gott dies in uns hervorzurufen versprochen hat, gebrauchen, diese müssen durch die Erwähnung der Verwerfung sich nicht irremachen lassen, auch sich nicht zu den Verworfenen zählen, sondern im Gebrauch der Mittel eifrig fortfahren und die Stunde der reichlicheren Gnade heiß ersehnen und ehrfurchtsvoll und demütig erwarten. Weit weniger noch brauchen sich diejenigen durch die Lehre von der Verwerfung schrecken zu lassen, welche, während sie ernstlich wünschen, zu Gott sich zu bekehren, ihm einzig zu gefallen und von dem Leib des Todes erlöst zu werden, auf dem Weg der Frömmigkeit und des Glaubens noch nicht bis dahin, wohin sie wollen, kommen können, da ja der barmherzige Gott versprochen hat, er wolle den glimmenden Docht nicht auslöschen und das zerstoßene Rohr nicht zerbrechen (vgl. Mat 12:20). Denen aber gereicht diese Lehre mit Recht zum Schrecken, welche, Gottes und unseres Heilandes Jesus Christus vergessend, sich den Sorgen der Welt und den Vergnügungen des Fleisches völlig überlassen, solange sie sich nicht ernstlich zu Gott bekehren.
Abschnitt 17. Artikel 17: Da wir über den Willen Gottes aus seinem eigenen Wort urteilen müssen, welches bezeugt, daß die Kinder der Gläubigen heilig seien, zwar nicht von Natur, aber durch die Wohltat des Gnadenbundes, in welchen jene mit den Eltern eingeschlossen werden, so dürfen fromme Eltern an der Erwählung und der Seligkeit ihrer Kinder, die Gott in der Kindheit aus diesem Leben ruft, nicht zweifeln.
Abschnitt 18. Artikel 18: Demjenigen aber, der gegen diese Gnade der unverdienten Erwählung und die Strenge der gerechten Verwerfung murrt, setzen wir die Worte des Apostels entgegen: »O Mensch, wer bist du, daß du Gott gegenüber redest?« (Röm. 9, 20). Und jenen Ausspruch unseres Erlösers: »Ist es mir nicht erlaubt, in dem Meinigen zu tun, was ich will?« (Matth. 20, 15). Wir aber rufen, indem wir diese Geheimnisse ehrfurchtsvoll verehren, mit dem Apostel aus: »O Tiefe des Reichtums der Weisheit und Kenntnis Gottes! Wie unbegreiflich sind Gottes Gerichte und unerforschlich seine Wege! Denn wer hat den Sinn des Herrn erkannt, oder wer hat ihm geraten? Oder wer hat ihm früher gegeben, daß ihm wiedergegeben würde? Denn aus ihm und durch ihn und in ihm ist alles. Ihm sei Ruhm in Ewigkeit. Amen« (Röm. 11, 33–36).