Drittes Konzil von Konstantinopel — Glaubensdefinition 4.13

Kapitel 4 — Verurteilung und Abschluss

Abschnitt 13. Nachdem diese Dinge von uns mit aller Genauigkeit und aller Sorgfalt festgelegt worden sind, erklären wir, dass es niemandem erlaubt ist, einen anderen Glauben vorzubringen, niederzuschreiben, zusammenzustellen, zu ersinnen oder zu lehren. Wer es wagt, einen anderen Glauben zu verfassen oder denen, die sich zur Erkenntnis der Wahrheit bekehren wollen, ein anderes Bekenntnis vorzulegen, anzubieten, zu lehren oder zu überliefern, sei es aus dem Heidentum, dem Judentum oder irgendeiner Häresie: wenn sie Bischöfe oder Kleriker sind, sollen die Bischöfe abgesetzt und die Kleriker degradiert werden; wenn sie Mönche oder Laien sind, sollen sie mit dem Anathema belegt werden.