Kapitel 4: Verurteilung und Abschluss
Abschnitt 11. Indem wir daher in jeder Hinsicht das Unvermischte und Ungeteilte bewahren, legen wir das gesamte Bekenntnis in Kürze dar: Wir glauben, dass unser Herr Jesus Christus, unser wahrer Gott, auch nach der Menschwerdung einer der Heiligen Dreifaltigkeit ist; und wir erklären, dass jede seiner Naturen ihre eigene natürliche Eigenschaft hat und dass diese in einer Person und einer Hypostase zusammenkommen und vereint sind — nicht in zwei Personen geteilt oder getrennt, sondern ein und derselbe einziggeborene Sohn, das göttliche Wort, der Herr Jesus Christus; wie die Propheten vor alters und Jesus Christus selbst uns gelehrt haben und das Glaubensbekenntnis der heiligen Väter uns überliefert hat.
Abschnitt 12. Und wir definieren, dass in ihm zwei natürliche Willen und zwei natürliche Wirkungsweisen sind, ungeteilt, unveränderlich, ungetrennt und unvermischt, gemäß der Lehre der heiligen Väter; und dass seine zwei natürlichen Willen nicht einander entgegengesetzt sind, wie die gottlosen Häretiker behaupten, sondern sein menschlicher Wille ist gefügig und nicht widerstrebend oder widerwillig, sondern vielmehr seinem göttlichen und allmächtigen Willen unterworfen.
Abschnitt 13. Nachdem diese Dinge von uns mit aller Genauigkeit und aller Sorgfalt festgelegt worden sind, erklären wir, dass es niemandem erlaubt ist, einen anderen Glauben vorzubringen, niederzuschreiben, zusammenzustellen, zu ersinnen oder zu lehren. Wer es wagt, einen anderen Glauben zu verfassen oder denen, die sich zur Erkenntnis der Wahrheit bekehren wollen, ein anderes Bekenntnis vorzulegen, anzubieten, zu lehren oder zu überliefern, sei es aus dem Heidentum, dem Judentum oder irgendeiner Häresie: wenn sie Bischöfe oder Kleriker sind, sollen die Bischöfe abgesetzt und die Kleriker degradiert werden; wenn sie Mönche oder Laien sind, sollen sie mit dem Anathema belegt werden.